In diesem Kurzpapier zeigt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit auf, wie sich der Einsatz von KI auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auswirkt. Grundsätzlich ist die Entscheidung eines Unternehmens, ob und in welchen Prozessen KI eingesetzt wird, nicht mitbestimmungspflichtig. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kann jedoch bestehen, wenn durch das KI-System eine Überwachung von Beschäftigten möglich ist, etwa durch personenbezogene Nutzungs- oder Protokolldaten, auf die der Arbeitgeber zugreifen kann.